Die Oberstadtstrasse soll neugestaltet werden. Dafür liegt aktuell ein Baugesuch öffentlich auf. Den Baukredit hat der Einwohnerrat im Oktober 2024 gesprochen. Während im damaligen Projektbeschrieb angekündigt wurde, dass von 14 Kurzzeit-Parkplätzen deren 5 bis 8 wegfallen sollen – was im Rat zu Diskussionen führte –, wird diese Tatsache in den Baugesuchsunterlagen geradezu unter den Teppich gekehrt.
Wörtlich heisst es auf der eingangs Oberstadtstrasse aufgestellten Infotafel, «der Strassenkörper sowie die öffentlichen Parkplätze sollen als Ganzes neu angeordnet» werden. Mit keiner Silbe wird erwähnt, dass im Zuge der Neugestaltung Parkplätze wegfallen. Nur wer auf dem Strassenbau-Plan genau nachschaut, sieht, dass noch zwei Parkfelder mit insgesamt 6 Parkplätzen vorgesehen sind sowie eine Markierung für Rollstuhlfahrerinnen und -fahrer. Das Angebot wird also mehr als halbiert. Die Stadtverwaltung bestätigt dies auf unsere Anfrage.
Die IG Pro Parkplatz findet es befremdlich, dass der Parkplatz-Abbau mehr oder weniger verschwiegen wird – trotz (oder gerade wegen?) der brisanten Thematik.
Gegen das Baugesuch können bis 9. September Einwendungen erhoben werden. Einwendungsberechtigt sind alle Anstösserinnen und Anstösser im Umkreis/Luftlinie von 100 Metern. Dazu zählen Haus- und Wohnungseigentümer, Mieter sowie Inhaber oder Pächter von Betrieben, die für ihre Kundinnen und Kunden auf Kurzzeit-Parklätze in der Nähe angewiesen sind. Einwendungen sind mit keinen Kostenfolgen verbunden, sie müssen «nur» formuliert und rechtzeitig eingereicht werden.
Die IG Pro Parkplatz wird die einwendungsberechtigten Personen unterstützen, indem sie ihnen eine Mustereinwendung zur Verfügung stellt.

